Der American Staffordshire Terrier ist auch als Amstaff bekannt und wird der FCI-Gruppe 3 und der Sektion 3, unter der Standard Nr. 286, zugeordnet. Die ursprünglich als Kampfhund verwendete Rasse stammt aus den USA und wird heute überwiegend als Begleithund und Familienhund gehalten. Die Amstaffs sind sehr anhänglich, verschmust und intelligent, allerdings auch sehr kräftig.
Herkunft und Geschichte des American Staffordshire Terrier
Der American Staffordshire Terrier war früher unter vielen verschiedenen Namen bekannt, bevor er 1972 unter dem euch heute bekannten Namen international anerkannt wurde. Vielleicht ist euch diese Rasse auch als Pit Bull Terrier, Yankee Terrier, American Bull Terrier oder American Stafford Terrier bekannt. Seinen Ursprung nahm der American Staffordshire Terrier jedenfalls in Großbritannien und den USA, wo er für Hundekämpfe eingesetzt wurde. In England wurden diese Kämpfe später untersagt, jedoch fanden die Hundekämpfe in Amerika zu dieser Zeit eher ihren Aufschwung. Heute wird diese Rasse zwar leider immer noch in manchen Ländern bei Hundekämpfen verwendet, jedoch ist dies in Österreich und Deutschland zum Glück verboten. Hier findet der American Staffordshire Terrier Verwendung als Begleit- und Familienhund.
Der American Staffordshire Terrier auf der „roten Liste“
Aufgrund seiner Beißkraft und seiner kräftigen Erscheinung zählt der American Staffordshire Terrier in allen Bundesländern Österreichs zu den Listenhunden und in Deutschland gilt er in vielen Bundesländern als "gefährlicher Hund". Da diese Rasse als potenziell gefährlich eingestuft wird, solltet ihr abklären, unter welchen Umständen ihr diese Rasse halten dürft.
In Wien ist beispielsweise der Besitz eines Hundeführerschein Pflicht, in Vorarlberg ist eine Sondergenehmigung des Bürgermeisters notwendig, um einen American Staffordshire Terrier halten zu dürfen, und in Niederösterreich ist ein Sachkundenachweis vorzuweisen. In Deutschland ist die Haltung der Amstaffs von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bedingt. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise, ist die Zucht dieser Rasse nur mit einer Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde möglich. Dies ist in vielen Bundesländern ähnlich. In Hessen ist es untersagt diese Rasse außerhalb des Grundstücks frei laufen zu lassen, in Brandenburg muss das Grundstück ausdrücklich mit einem Schild gekennzeichnet sein , dass auf einen gefährlichen Hund hinweist, und in Baden-Würtemberg müsst ihr als Besitzer eine Prüfung vor dem zuständigen Amtstierarzt und dem Polizeihundeführer ablegen. Wie ihr seht, ist die Gesetzeslage überall unterschiedlich, daher solltet ihr euch bei der örtlichen Behörde unbedingt erkundigen.
Achtung beim Verreisen
Wenn ihr mit eurem Amstaff gerne auf Reisen gehen wollt, ist nicht nur der Hundepass ein wichtiges Kriterium. In vielen Ländern ist die Einfuhr und die Zucht dieser Hunderasse verboten, hier solltet ihr euch vorher unbedingt gut erkundigen. Wenn ihr beispielsweise in die Schweiz reisen möchtet, ist euch die Einreise in den Kantonen Genf, Zürich und Wallis mit eurem Amstaff nicht gestattet.