Welche Zuchtvereine gibt es in Bayern?
Dem VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) untersteht in Bayern der Landesverband Bayern für das Hundewesen e.V.. Dort bekommt ihr unter der Rubrik Welpen einen Überblick über die verschiedenen Hundezuchtvereine in Bayern.
Hierzu zählen:
- Boxer-Klub e. V.
- Bayerischer Dachshundklub e. V.
- Bernhardiner Club Deutschland e. V.
- Berger des Pyrénées Klub
- Deutsche Doggen
- Eurasier Klub e. V.
- Rassezuchtverein f. Hovawart Hunde e. V.
- Verein Deutscher Schäferhund
- Jagdspaniel-Klub e. V. LG Bayern
- Klub für Terrier e. V.
- Lagotto Romagnolo
Zudem gibt es noch mehrere kleine Zuchtvereine in Bayern, wie zum Beispiel der 2018 gegründete Bayerische Kynologenverband e.V. und der Vereinigte Rassehunde-Züchter e. V..

Weitere Hundezüchter in Bayern
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Verein Landseerfreunden und Züchter Deutschland e. V.
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Pinscher-Schnauzer Klub e. V. LG Bayern
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Klub für Terrier e. V.
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KZG Eurasier e. V.
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Internationaler Club für Französische Bulldoggen e. V.
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Dobermannverein e. V.
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Deutscher Retriever Club e. V.
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Club E.L.S.A. (Rhodesian Ridgeback)
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Allgemeiner Deutscher Rottweiler Klub ADRK
Rechtliche Regeln zu Kampfhunden in Bayern
Im Gesetz "Kampfhunde" werden in Bayern Rassen mit einer "gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit" genannt. Hierzu zählen in erster Linie die Rassen Bandog, Pitbull, Tosa-Inu, Staffordshire Terrier und American Staffordshire Terrier. Wenn ihr euch einen solchen Hund anschaffen wollt, müsst ihr zuerst eine Erlaubnis eurer Wohnsitzgemeinde einholen (Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG). Außerdem dürfen in Bayern keine sogenannten Kampfhunde gezüchtet oder importiert werden (Art. 37a LStVG).
Des Weiteren gibt es in der "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" eine zweite Kategorie von Hunden, deren Halter oder Züchter die Möglichkeit bekommen, mittels eines Gutachtens gegenüber der Behörde kenntlich zu machen, dass ihr Hund die genannten Eigenschaften nicht besitzt. Hierzu zählen die Rassen Rottweiler, Mallorquin, Perrode Presa, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Mastiff, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, Dogo Argentino, Cane Corso, Bullterrier, Bullmastiff, American Bulldog und Alano (Dogo Canario).
Weitere wichtige Informationen
Generell herrscht in Bayern eine Maulkorb- und Leinenfreiheit. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern gibt es in Bayern auch keine Vorgabe zum Abschluss einer Versicherung. Selbst Haltern gefährlicher Hunderassen steht es frei, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Wenn ihr allerdings nicht selbst für etwaige Schäden, die euer Hund verursacht, aufkommen wollt, solltet ihr unbedingt eine Versicherung für euren Hund abschließen. Je nach Rasse wird auch der Abschluss einer Hunde-OP-Versicherung und Hundekranken-Versicherung empfohlen.
Die Hundesteuer in Bayern liegt zwischen 0 Euro (in Windorf) und 132 Euro (in Nürnberg) jährlich. Für die Haltung eines Kampfhundes nach § 5 Abs. 1 bis 4 HStS bezahlt ihr bis zu 1050 Euro jährlich.